Entwurfsplanung

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In der Entwurfsplanung wird der Vorentwurf, beziehungsweise die erste räumliche Umsetzung eines Raum- und Funktionsprogrammes, durch einen Architekten oder Planer detailliert ausgeführt und präzisiert. 


Entwurfsplanung – Bild #91157510 © -Vladimir- – iStock.com

Die Entwurfsplanung und die anderen Leistungsphasen nach HOAI

Die Entwurfsplanung (LP3) beschreibt die dritte der neun Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). 

Der Entwurfsplanung voran gestellt wird die Grundlagenermittlung (LP1) sowie die Vorplanung (LP2). Die Entwurfsplanung wir auch System- und Integrationsplanung genannt. Der Entwurf ist durch den Architekten soweit auszuarbeiten, dass in der vierten Leistungsphase, LP 4 (Genehmigungsplanung) eine vollständige genehmigungsfähige Planung des Gebäudes vorliegt.

Dieser schließt sich dann die Ausführungsplanung (LP5) als letzte reine Planungsphase an. Jetzt wird der Entwurf bis ins letzte Detail geplant. Die Leistungsphasen 6 und 7 beschäftigen sich mit der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen.

Die LP8 behandelt dann den tatsächlichen Bau des Gebäudes und die durch den Architekten oder Bauleiter zu erbringende Objektüberwachung und Dokumentation.

Die letzte Leistungsphase LP9 ist eher langfristiger Natur und ist als Objektbetreuung benannt. Hierfür wird meist eine Facility Management Firma beauftragt. 

Welche Tiefe muss eine Entwurfsplanung vorweisen? 

Für Gebäude gilt als Detaillierungstiefe ein Maßstab 1:100, für Innenräume 1:50 bis 1:20. 

Während der LP 3 oder auch Entwurfsplanung muss der Architekt städtebauliche, gestalterische, funktionale, ökologische sowie weitere Zusammenhänge beachten und in seine Planung mit einfließen lassen.

Ebenso muss er seine Planung den anderen Fachplanern zur Verfügung stellen, sodass diese ihre Planungen nun ebenfalls in den Entwurf integrieren können. 

Welche Leistungen sind  mit der Entwurfsplanung zu erbringen? 

Im Rahmen der Entwurfsplanung ist auch stets eine Objektbeschreibung zu erstellen, in der die wichtigsten Zusammenhänge schriftlich dargestellt werden. Ebenso wichtig wie die Planung eines Gebäudes ist die Aufstellung der zu erwartenden Kosten auch Kostenberechnung genannt.

Diese wird in der Entwurfsplanung als Fortschreibung der Kostenschätzung erstellt und hat den Regeln und dem Detaillierungsgrad nach DIN276 zu entsprechen. Des weiteren wird der Terminplan nach den neusten Erkenntnissen fortgeschrieben und immer genauer. 

Was kann ein Architekt für die Erstellung der Entwurfsplanung verlangen?

Welche Vergütung man für die Entwurfsplanung erhält ist in der HOAI geregelt und lässt sich über verschiedene Formeln und Tabellen berechnen. Zunächst das Honorar eines Architekten jedoch davon abhängig, welche planerische und bauliche Anforderungen an das Gebäude gestellt werden.

Diese Kategorisierung erfolgt anhand einer Tabelle in der alle beispielhaften Objektarten mit Ihren Ausprägungen aufgelistet und zugeordnet werden. Es gibt fünf Honorarzonen die sich zwischen sehr geringen bis sehr hohen Planungsanforderungen bewegen.

Zur Ermittlung des Honorars benötigt man außerdem noch die anrechenbaren Kosten, sprich das, was zum Beispiel ein Gebäude gem. Kostenberechnung in der Errichtung benötigen wird. Mit den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone kann man nun in der Honorartafel das entsprechende Honorar ermitteln. 

Was ist die aktuelle HOAI?

Die HOAI regelt die oben beschriebenen Leistungsphasen für viele Planungs- und Ingenieurleistungen die im Zusammenhang mit dem Errichten und Betreiben von Gebäuden in Zusammenhang stehen. Hier wird ganz genau der Umfang der unterschiedlichen Leistungsphasen, auch Leistungsbilder genannt, und die monetäre Vergütung geregelt.